Das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (ChancenG) Neufassung vom Februar 2016 verfolgt drei Ziele:
- Die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes weiter voranzubringen und den Frauenanteil an Führungspositionen entscheidend zu verbessern und
- die paritätische Vertretung von Frauen und Männern in Gremien, soweit das Land Mitglieder für diese bestimmen kann und
- auf bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Frauen und Männer hinzuwirken.
Die Beauftragte für Chancengleichheit (BFC) achtet auf die Durchführung und Einhaltung des ChancenG und unterstützt die Schulleitung bei dessen Umsetzung. Sie ist unmittelbar der Schulleitung zugeordnet.