Die Weiterbildung bietet eine qualifizierte Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung, um das Berufsziel „staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher“ zu realisieren.
Im Unterricht werden ausgewählte Inhalte der Fachschule für Sozialpädagogik unterrichtet. Vertiefende und ergänzende Kompetenzen eigenen sich die Teilnehmenden selbstständig an.
In den beiden Schuljahren finden wöchentlich zehn Unterrichtsstunden statt. Unterrichtszeiten sind Dienstag und Donnerstag von 17.00 – 21.05 Uhr. Unter der Rubrik Aufnahmevoraussetzungen sehen Sie, welche Nachweise erforderlich sind, um sich für die 2BFQEE anzumelden. Füllen Sie das Anmeldeformular aus und lassen Sie uns dieses mit Ihren Unterlagen zukommen.
Die Meldung zur Schulfremdenprüfung ist bis zum 1. Oktober des zweiten Schuljahres mit den entsprechenden Formularen an die Schule zu richten. Zu dieser Meldung werden alle Nachweise eingereicht, welche auf dieser Seite als Aufnahmevoraussetzung gefordert sind. Für die Meldung ist, sofern die Aufnahmevoraussetzungen vorliegen ein dreimonatiges (bei Tagesmüttern ein zweimonatiges) Praktikum unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG nachzuweisen. Anfang November findet eine Informationsveranstaltung an der Schule statt. Genaue Angaben zu Datum und Uhrzeit wird nach erfolgter Meldung mitgeteilt.
Die Schulfremdenprüfung besteht aus der Erziehungspraktischen Prüfung sowie schriftlichen Prüfungen in allen maßgebenden Fächern und Handlungsfeldern. Mit erfolgreichem schulischem Abschluss schließt sich das von der Schule betreute Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) an.
Kontakt
Frau Rückert
Telefon: 06221 1581-300
erika.rueckert {@}lop-schule.de
Der Besuch der Berufsfachschule ist schulgeldfrei.
Die Teilnehmenden erhalten ein Abschlusszeugnis der Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen.
Ist auch die Schulfremdenprüfung zur Erzieherin / zum Erzieher erfolgreich absolviert, wird ein entsprechendes Zeugnis der Fachschule für Sozialpädagogik ausgestellt.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Berufspraktikums wird die Staatliche Anerkennung als Erzieherin / Erzieher erteilt.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Schulfremdenprüfung und des Berufspraktikums wird die Staatliche Anerkennung als Erzieherin / Erzieher erteilt.