Berufs- und Anerkennungsjahr, Praktikanten/Praktikantinnen (BP/AJ)

Das Berufspraktikum dauert i.d.R. ein Jahr und dient im Anschluss an die bestandene schulische Abschlussprüfung oder die bestandene Schulfremdenprüfung dem sachgerechten Einarbeiten in die selbständige Tätigkeit einer Erzieherin oder eines Erziehers sowie der Anwendung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Während des Berufspraktikums erfolgen Praxisbesuche durch die Schule in der Einrichtung. In der Schule finden an insgesamt acht bis zehn Tagen Ausbildungsveranstaltungen statt.

Der erfolgreiche Abschluss des Berufspraktikums berechtigt zum Führen des Titels staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher.


Das Berufspraktikum ist in einer im Einzugsbereich der Fachschule für Sozialpädagogik gelegenen sozialpädagogischen Einrichtung durchzuführen, die dem Arbeitsfeld einer Erzieherin oder eines Erziehers entspricht und nach ihrer personellen und sächlichen Ausstattung für die Ausbildung nach § 42 Absatz 1 und 2 geeignet ist.

Die Auswahl der Praktikumsstelle obliegt der Praktikantin oder dem Praktikanten. Sie bedarf der Zustimmung der Fachschule für Sozialpädagogik, die das Berufspraktikum begleiten soll. Zuständig ist die Fachschule für Sozialpädagogik, an der die schulische Abschlussprüfung oder die Schulfremdenprüfung abgelegt wurde. Sie kann in besonders begründeten Fällen den Wechsel zu einer anderen Fachschule für Sozialpädagogik im Einvernehmen mit der aufnehmenden Schule zulassen.
Die Ausbildung in der Praktikumsstelle erfolgt nach einem von der Praktikumsstelle mit der Fachschule für Sozialpädagogik abgestimmten Ausbildungsplan. Dieser soll insbesondere vorsehen:

  • Mitwirkung bei der Betreuung, Erziehung und Bildung,
  • Vertiefung und Erweiterung der theoretischen und praktischen Ausbildung,
  • Einführung in die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, der Grundschule sowie weiteren an der Erziehung Beteiligten,
  • Einführung in die Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Vorgesetzten,
  • Einblick in die Verwaltungsarbeit,
  • schriftliche Aufgaben im Rahmen der Zielsetzung des Berufspraktikums.

Praktikumsstelle und Fachschule für Sozialpädagogik arbeiten bei der Durchführung des Berufspraktikums zusammen.

Das Berufspraktikum darf nicht länger als sechs Monate unterbrochen werden. Versäumte Praktikumszeit ist nachzuholen, wenn sie insgesamt 30 Arbeitstage übersteigt.

(aus: Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik-Berufskollegs (Erzieherverordnung - ErzieherVO) vom 21. Juli 2015.)

Kontakt

Frau Leible

Telefon: 06221 1581-300

E-Mail: sylvia.leible@lop-schule.de