Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz Praxisintegriert (3BFSAIT)

AUSBILDUNGSINHALT E

Mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“/„staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ zu führen.

Ziel der Ausbildung ist es, dass Sie berufliche Handlungskompetenzen erwerben um,

  • Kinder in ihrer Lebenswelt wahrzunehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen zu entwickeln,
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse zu begleiten,
  • die Entwicklung der Kinder professionell zu begleiten,
  • Gruppen pädagogisch zu begleiten,
  • mit den Eltern und Bezugspersonen vertrauensvoll zusammen zu arbeiten,
  • Kinder bei der Bewältigung von Übergängen (z. B. in die Grundschule) zu begleiten und diesen Prozess mitzugestalten,
  • Kinder im Kindergartenalltag zu betreuen und zu versorgen.

Neben Grundlagen in Pädagogik, Psychologie und der Methodik und Didaktik liegen weitere wichtige Themenbereiche der Ausbildung in den Bereichen Musik/Rhythmik, Bewegung und Gesundheit, sprachliche Bildung und Medienbildung.

Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: www.km-bw.de

  • Schule
    • Berufliche Schulen
      • Berufsfachschule
        • Berufsfachschule zum Erwerb eines Berufsschulabschlusses
          • Hauswirtschaftlich-sozialpädagogischer oder pflegerischer Bereich
            • 3-jährige BFS für sozialpädagogische Assistenz

AUSBILDUNGSZIEL

Die praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu, in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Krippen, Kindertageseinrichtungen und Horte) bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.

AUSBILDUNGSDAUER

Die Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin/ zum staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenten dauert drei Jahre.

VERHÄLTNIS ZWISCHEN THEORIE UND PRAXIS

  • 3 Tage in der Woche Schule (theoretische Ausbildung)
  • 2 Tage in der Woche praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung (z. B. Krippe, Kindergarten).

Die praktische Ausbildung findet auch während der Schulferien an fünf Arbeitstagen in der Woche statt. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung mindestens 1.500 Stunden. Es besteht ein Urlaubsanspruch. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.

AUSBILDUNGSVERGÜTUNG
Das tarifvertraglich geregelte Praktikantengehalt von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern im Berufspraktikum beträgt 96,46 % des tarifvertraglich geregelten Praktikantengehalts von Erzieherinnen und Erziehern im Berufspraktikum.

Die Höhe der Ausbildungsvergütung von Erzieherinnen und Erzieherin in der praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung ist im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD), Besonderer Teil Pflege geregelt. Es wird empfohlen im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz 96,46 % davon zu zahlen.

Es besteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

AUSBILDUNGSVERTRAG

Die Ausbildung kann aufnehmen, wer einen Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung schließt und die Aufnahmevoraussetzungen für die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) erfüllt.

AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN

  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note befriedigend und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss, oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder
  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung sowie
  • der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert).

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Kontakt

Frau Müller-Licht 

Telefon: 06221 1581-300

elisabeth.mueller-licht {@}lop-schule.de

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Anmeldung

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