AUSBILDUNGSINHALT E
Mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“/„staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ zu führen.
Ziel der Ausbildung ist es, dass Sie berufliche Handlungskompetenzen erwerben um,
Neben Grundlagen in Pädagogik, Psychologie und der Methodik und Didaktik liegen weitere wichtige Themenbereiche der Ausbildung in den Bereichen Musik/Rhythmik, Bewegung und Gesundheit, sprachliche Bildung und Medienbildung.
Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: www.km-bw.de
AUSBILDUNGSZIEL
Die praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu, in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Krippen, Kindertageseinrichtungen und Horte) bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
AUSBILDUNGSDAUER
Die Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin/ zum staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenten dauert drei Jahre.
VERHÄLTNIS ZWISCHEN THEORIE UND PRAXIS
Die praktische Ausbildung findet auch während der Schulferien an fünf Arbeitstagen in der Woche statt. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung mindestens 1.500 Stunden. Es besteht ein Urlaubsanspruch. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.
AUSBILDUNGSVERGÜTUNG
Das tarifvertraglich geregelte Praktikantengehalt von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern im Berufspraktikum beträgt 96,46 % des tarifvertraglich geregelten Praktikantengehalts von Erzieherinnen und Erziehern im Berufspraktikum.
Die Höhe der Ausbildungsvergütung von Erzieherinnen und Erzieherin in der praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung ist im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD), Besonderer Teil Pflege geregelt. Es wird empfohlen im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz 96,46 % davon zu zahlen.
Es besteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
AUSBILDUNGSVERTRAG
Die Ausbildung kann aufnehmen, wer einen Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung schließt und die Aufnahmevoraussetzungen für die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) erfüllt.
AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.