Dreijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (praxisintegriert) (3BKSP-IT)

Die Ausbildung im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs-, und Betreuungsaufgaben in Kindertageseinrichtungen zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin/ Erzieher tätig zu sein. Die Ausbildung soll in zunehmendem Maße zu selbständigem und verantwortungsvollem beruflichem Arbeiten befähigen. Am Ende der Ausbildung verfügen die Schülerinnen und Schüler über folgende Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen können

  • pädagogische Beziehungen gestalten.
  • Erziehungs- und Bildungsprozesse gestalten.
  • Gruppenprozesse einschätzen und gruppenpädagogische Prozesse initiieren.
  • eine Gruppe eigenverantwortlich leiten.
  • Projekte, Aktivitäten und pädagogische Maßnahmen gestalten.
  • zum verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt anleiten.
  • Partizipation ermöglichen.
  • Übergänge gestalten.
  • rechtliche, konzeptionelle und organisatorische Bedingungen der pädagogischen Arbeit angemessen beachten.
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften gestalten.
  • konstruktiv im Team arbeiten und das Team weiterentwickeln.
  • bei der Öffentlichkeitsarbeit mitwirken.
  • an Konzeptions- und Qualitätsentwicklungsprozessen mitwirken.
  • in Netzwerken kooperieren.
  • Verwaltungs- bzw. Arbeitsabläufe mit den vor Ort eingesetzten Kommunikationssystemen mitgestalten.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) sind

der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Verordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) sowie

beglaubigte Kopie der Zeugnisse und Nachweise von:

1. der Realschulabschluss, die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang und

2. der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder

3. ein Berufsabschluss als staatlich anerkannte Kinderpflegerin oder staatlich anerkannter Kinderpfleger oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) einschlägige berufliche Qualifizierung oder

4. die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) absolviert wurde oder

5. eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder der Abschluss einer entsprechenden Vollzeitschule sowie jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder

6. eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder der Abschluss einer entsprechenden Vollzeitschule, bei der das Wahlfach »Pädagogik und Psychologie« belegt wurde, sowie jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder

7. eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als mit einer Pflegeerlaubnis zugelassenen Tagespflegeperson mit mehreren Kindern und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder

8. eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann oder

9. eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder

10. die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde.

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, Deutsch Niveau B2

  • Alle Zeugnisse und Nachweise müssen als beglaubigte Kopien vorliegen.
  • Bei ausländischen Zeugnissen muss eine Zeugnisanerkennung vorliegen. Eine Übersetzung der Zeugnisse ist nicht ausreichend. Hier geht es zur Zeugnisanerkennungsstelle.

 

 

Abschluss

Das über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung ausgestellte Zeugnis berechtigt, die Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher sowie Bachelor Professional zu führen.

So kann es weitergehen

Weiterbildung an der Fachschule für
Organisation und Führung


Studium an einer Hochschule in Baden-Württemberg