Staatlich anerkannte/r Alltagsbetreuerin/Alltagsbetreuer
(2BFPT-AB)

Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Alltagsbetreuer / zur staatlich anerkannten Alltagsbetreuerin ist eine zweijährige schulische Berufsausbildung mit zwei Schultagen und drei Praxistagen pro Woche.

Sie vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für die begleitende Unterstützung von Menschen mit Hilfebedarf im Alltag und die Gestaltung des persönlichen Umfeldes. Ziel ist eine Beschäftigung in Einrichtungen und Diensten des Gesundheitswesens, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, in Wohngruppen oder im häuslichen Bereich.

  • Die Ausbildung dauert zwei Jahre,
  • sie ist eine Vollzeitschule.
  • 2 Tage pro Woche gehen Sie in die Schule.
  • 3 Tage pro Woche arbeiten Sie in einer Einrichtung (Praktikum)
  • Sie lernen, wie man Menschen im Alltag hilft.
  • Sie helfen Menschen, die Unterstützung brauchen (z. B. alte Menschen, Menschen mit Behinderung).
  • Sie lernen, wie man das Zuhause oder die Wohnung von Menschen sinnvoll gestaltet.
  • Sie lernen Fachwissen und soziale Fähigkeiten (z. B. freundlich sein, gut zuhören).

Kontakt

Frau Weidenauer

Telefon: 06221 1581-600

E-Mail: christine.weidenauer{ @}lop-schule.de

Aufnahmevoraussetzungen

Die Bewerbungsunterlagen können jederzeit an unser Sekretariat geschickt werden,
Ausbildungsbeginn ist der erste Schultag nach den Sommerferien. Das Praktikum startet in der zweiten Schulwoche.
Bitte schicken Sie uns folgende Unterlagen:

  • Anmeldebogen (zu finden zum Download rechts oben).
  • Lebenslauf
  • Praktikumsvertrag
  • ärztliches Attest (Bestätigung, dass Sie gesundheitlich für den Beruf geeignet sind sind, Vorlage s. Download).
  • Deutschkenntnisse – ein Zeugnis von einer deutschen Schule oder ein anderer Nachweis, dass Sie gut Deutsch sprechen.

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss lautet die Berufsbezeichnung

„Staatlich anerkannte Alltagsbetreuerin“
„Staatlich anerkannter Alltagsbetreuer“

Wenn Sie keinen Hauptschulabschluss haben, bekommen Sie ihn mit der bestandenen Abschlussprüfung anerkannt.

So kann es weitergehen

Tätigkeit 

  • in Altenheimen (für alte Menschen)
  • in Pflegeheimen (für kranke Menschen)
  • in Behindertenheimen
  • in Wohngruppen
  • zu Hause bei Menschen (häusliche Pflege)