Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz Praxisintegriert (3BFSAIT)

Ziel der Ausbildung. Staatl. anerkannte sozialpädagogische Assistenz

Die praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu, in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken. Neben Grundlagen in Pädagogik, Psychologie und der Methodik und Didaktik liegen weitere Themenbereiche der Ausbildung in den Bereichen Musik/Rhythmik, Bewegung und Gesundheit, sprachliche Bildung und Medienbildung.

Sprachkenntnisse

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Dauer

Die praxisintegrierte Ausbildung dauert drei Jahre. Die Auszubildenden absolvieren an drei Tagen pro Woche die schulische Ausbildung. An zwei Tagen pro Woche erfolgt die praktische Ausbildung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die praktische Ausbildung findet auch während der Schulferien an fünf Arbeitstagen statt. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen.

Aufnahmevoraussetzungen

  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note befriedigend und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss, oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder
  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung  oder
  • oder einem abgeschlossenen freiwilligen sozialen Jahr in einer Kindertagesstätte oder
  • einem abgeschlossenen Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertagesstätte sowie
  • der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert).
  • Alle Zeugnisse müssen als beglaubigte Kopien vorgelegt werden.

Kosten

Der Besuch der Berufsfachschule ist schulgeldfrei.

Abschluss

Das über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung ausgestellte Zeugnis berechtigt, die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin oder Staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent zu führen.

Die dreijährige Ausbildung der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz - praxisintegriert endet mit einer Abschlussprüfung, die aus einer erziehungspraktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung besteht. 

Mit entsprechendem Notendurchschnitt wird der eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes erworben.

So kann es weitergehen

Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher.