Die verkürzte praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz im Rahmen des „Direkteinstiegs Kita“ richtet sich an Personen mit mindestens Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung, die das Berufsfeld wechseln wollen oder bereits als Zusatzkräfte in Kindertageseinrichtungen tätig sind.
Aufbau und Dauer
Die auf zwei Jahre verkürzte praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz des „Direkteinstiegs Kita“ ist modular aufgebaut:
Nach dem ersten Jahr wird eine Teilqualifikation (TQ1) zum/zur „Schulkindbetreuer/-in erworben (Voraussetzung: Notendurchschnitt von 3,5; sozialpädagogisches Handeln 3,0).
Nach weiteren elf Monaten endet die Qualifizierung nach einer Abschlussprüfung mit dem Berufsabschluss „Sozialpädagogische Assistenz“.
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Ausbildungsinhalte
Die pädagogische Ausbildung umfasst die Handlungsfelder:
Theorie und Praxis
Urlaub
Es besteht ein jährlicher Urlaubsanspruch nach den geltenden gesetzlichen Regelungen
Abschlussprüfung
im 2. Jahr: zwei schriftliche Prüfungen, eine mündliche Prüfung
Ein dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann im Rahmen dieser Qualifizierung nicht erworben werden.
Für Personen mit mittlerem Bildungsabschluss besteht die Möglichkeit an der Schulfremdenprüfung zur Erzieherin/Erzieher teilzunehmen.
Kontakt
Frau Rückert
Telefon: 06221 1581-300
erika.rueckert {@}lop-schule.de
Nach dem 1. Schuljahr wird bei dem entsprechenden Notendurchschnitt das Zertifikat Schulkindbetreuerin und Schulkindbetreuer erworben.
Das über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung ausgestellte Zeugnis berechtigt, die Berufsbezeichnung staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin oder staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent zu führen. Die zweijährige Ausbildung der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz - Direkteinstieg Kita endet mit einer Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.
Ein dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann im Rahmen dieser Qualifizierung nicht erworben werden.
Für Personen mit mittlerem Bildungsabschluss besteht die Möglichkeit an der Schulfremdenprüfung zur Erzieherin/Erzieher teilzunehmen.
Für Personen mit mittlerem Bildungsabschluss besteht die Möglichkeit an der Schulfremdenprüfung zur Erzieherin/Erzieher teilzunehmen.