Schulfremdenprüfung Erzieherin/Erzieher (BFQEE)

Die Weiterbildung bietet eine qualifizierte Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung, um das Berufsziel „staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkanter Erzieher“ zu realisieren.

Der kontinuierliche Ausbau von sozialpädagogischen Berufsfeldern schafft einen zusätzlichen Bedarf für qualifiziert ausgebildete pädagogische Fachkräfte.

In der berufsbegleitenden Weiterbildung werden ausgewählte Inhalte der Fachschule für Sozialpädagogik unterrichtet. Vertiefende und ergänzende Kompetenzen eigenen sich die TeilnehmerInnen selbständig an.

Im Unterricht steht die berufliche Handlungskompetenz im Vordergrund, verknüpft mit den Erwerb von Fach-, Personal-, Sozial- und instrumenteller Kompetenz.

Die Weiterbildung umfasst ca. 800 Unterrichtsstunden und erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Schuljahren

Unterrichtszeiten sind montags von 17:00 bis 22:00 Uhr und vierzehntäglich samstags von 08:30 bis 13:30 Uhr.

Im zweiten Schuljahr findet eine erziehungspraktische Prüfung statt, an die sich nach erfolgreicher Teilnahme die Schulfremdenprüfung anschließt in Form von schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Danach findet ein von der Schule betreutes Berufspraktikum statt (Anerkennungsjahr) mit anschließendem Kolloquium.

Kontakt

Frau Rückert

Telefon: 06221 1581-300

erika.rueckert {@}lop-schule.de

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Anmeldung

Flyer 

Aufnahmevoraussetzungen

  • Die Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
    • der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für PraktikantInnen
    • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich oder
    • eine der Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik förderliche mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder
    • eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
    • die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren. Der Führung eines Familienhaushalts ist die vollzeitliche Tätigkeit als Tagesmutter gleichgestellt.
    • Abschluss als Kinderpflegerin oder gleichwertiger Abschluss
  • Der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen, Niveau B2 ist erforderlich
  • Erstwohnsitz in Baden-Württemberg

Abschluss

Die TeilnehmerInnen erhalten ein Abschlusszeugnis der Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen.

Ist auch die Schulfremdenprüfung zur Erzieherin / zum Erzieher erfolgreich absolviert, wird ein entsprechendes Zeugnis der Fachschule für Sozialpädagogik ausgestellt.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Berufspraktikums wird die Staatliche Anerkennung als Erzieherin / Erzieher erteilt.