Einjährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
(1BFAH)

Die Ausbildung zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen.

  • Sie befähigt dazu, in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft verantwortlich wahrzunehmen. Die Schwerpunkte im Unterricht liegen in der Alten- und Krankenpflege, Gerontologie, Aktivierung und Rehabilitation, Gesundheitslehre, Krankheits- und Arzneimittellehre und Psychiatrie
  • Die Ausbildung dauert ein Jahr
  • Sie umfasst den theoretischen Unterricht an der Louise-Otto-Peters-Schule mit 2-3 Unterrichtstagen pro Schulwoche
  • ... hinzu kommt die praktische Ausbildung von mindestens 850 Std. in einem Alten- und Pflegeheim oder einer ambulanten Einrichtung. Die Praxisstelle gewährt eine Ausbildungsvergütung.

Kontakt

Frau Weidenauer

Telefon: 06221 1581-600

E-Mail: christine.weidenauer{ @}lop-schule.de

Downloads

Anmeldung | Vordruck Attest 

Kooperationsvertrag:

Teil 1 | Teil 2 | Außeneinsatz

Flyer

Aufnahmevoraussetzungen

Die Bewerbungsunterlagen können jederzeit an unser Sekretariat geschickt werden,
Ausbildungsbeginn (lt. Ausbildungsvertrag) sollte der 1. August eines Jahres sein, in Ausnahmefällen und nach Absprache auch der 1.September
Bitte fügen Sie dem Anschreiben neben unserem Anmeldebogen (s. Downloadmöglichkeit auf der rechten Seite oben) folgende Nachweise hinzu:

  • Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung, die mit der Schule einen Kooperationsvertrag hat (formlose Bestätigung ist vorab ausreichend)
  • Gesundheitliche Eignung (ärztl. Attest, s. Download)
  • ausreichende Deutschkenntnisse 

zusätzlich

  • Hauptschulabschluss (Abschlusszeugnis in beglaubigter Kopie)

Der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss ist Voraussetzung. Bei ausländischen Zeugnissen muss eine Zeugnisanerkennung (z.B. des Regierungspräsidiums Stuttgart) vorliegen. Eine Übersetzung der Zeugnisse ist nicht ausreichend.

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss lautet die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“.

So kann es weitergehen

  • Tätigkeit in Alten- und Pflegeheimen, in Sozialstationen / ambulanten Pflegediensten, betreutem Wohnen etc.
  • Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann in drei Jahren